Häufige Fragen zur Bestpreisgarantie

Was bedeutet „vergleichbares Maklerangebot“?

Ein Angebot gilt als vergleichbar, wenn Leistungsumfang, Vertragslaufzeit, Vermarktungsstrategie und Objektart übereinstimmen. Dazu zählen z. B. Exposé-Erstellung, Online-Vermarktung, Besichtigungsmanagement und Verhandlungsführung.

Welche Nachweise werden benötigt?

Bitte lege uns ein schriftliches Angebot eines anderen Maklerunternehmens vor, aus dem Provision, Leistungen und Vertragsbedingungen eindeutig hervorgehen.

Gilt die Bestpreisgarantie für jede Immobilie?

Die Bestpreisgarantie gilt für vergleichbare Immobilien in Bezug auf Lage, Objektart und Marktumfeld innerhalb unseres Tätigkeitsgebiets.

Um wie viel wird der Preis unterboten?

Wir unterbieten die nachweislich günstigere Maklerprovision um 0,5 %, sofern alle Vergleichskriterien erfüllt sind.

Gibt es Ausnahmen?

Die Bestpreisgarantie gilt nicht für Sonderaktionen, zeitlich befristete Rabatte, Paketpreise oder nicht öffentlich zugängliche Angebote.

Wann wird die Provision angepasst?

Die Anpassung erfolgt vor Abschluss des Maklervertrags, nachdem wir das Vergleichsangebot geprüft haben.