Häufige Fragen zur Bestpreisgarantie

Was bedeutet „vergleichbares Maklerangebot“?

Ein Angebot gilt als vergleichbar, wenn Leistungsumfang, Vertragslaufzeit, Vermarktungsstrategie und Objektart übereinstimmen. Dazu zählen z. B. Exposé-Erstellung, Online-Vermarktung, Besichtigungsmanagement und Verhandlungsführung.

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Welche Nachweise werden benötigt?

Bitte lege uns ein schriftliches Angebot eines anderen Maklerunternehmens vor, aus dem Provision, Leistungen und Vertragsbedingungen eindeutig hervorgehen.

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Gilt die Bestpreisgarantie für jede Immobilie?

Die Bestpreisgarantie gilt für vergleichbare Immobilien in Bezug auf Lage, Objektart und Marktumfeld innerhalb unseres Tätigkeitsgebiets.

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Um wie viel wird der Preis unterboten?

Wir unterbieten die nachweislich günstigere Maklerprovision um 0,5 %, sofern alle Vergleichskriterien erfüllt sind.

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Gibt es Ausnahmen?

Die Bestpreisgarantie gilt nicht für Sonderaktionen, zeitlich befristete Rabatte, Paketpreise oder nicht öffentlich zugängliche Angebote.

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Wann wird die Provision angepasst?

Die Anpassung erfolgt vor Abschluss des Maklervertrags, nachdem wir das Vergleichsangebot geprüft haben.