Was bedeutet „vergleichbares Maklerangebot“?
Ein Angebot gilt als vergleichbar, wenn Leistungsumfang, Vertragslaufzeit, Vermarktungsstrategie und Objektart übereinstimmen. Dazu zählen z. B. Exposé-Erstellung, Online-Vermarktung, Besichtigungsmanagement und Verhandlungsführung.
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Welche Nachweise werden benötigt?
Bitte lege uns ein schriftliches Angebot eines anderen Maklerunternehmens vor, aus dem Provision, Leistungen und Vertragsbedingungen eindeutig hervorgehen.
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Gilt die Bestpreisgarantie für jede Immobilie?
Die Bestpreisgarantie gilt für vergleichbare Immobilien in Bezug auf Lage, Objektart und Marktumfeld innerhalb unseres Tätigkeitsgebiets.
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Um wie viel wird der Preis unterboten?
Wir unterbieten die nachweislich günstigere Maklerprovision um 0,5 %, sofern alle Vergleichskriterien erfüllt sind.
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Gibt es Ausnahmen?
Die Bestpreisgarantie gilt nicht für Sonderaktionen, zeitlich befristete Rabatte, Paketpreise oder nicht öffentlich zugängliche Angebote.
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Wann wird die Provision angepasst?
Die Anpassung erfolgt vor Abschluss des Maklervertrags, nachdem wir das Vergleichsangebot geprüft haben.